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Fliesen Horz
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Vorschriften und Fördermittel

Beim Aufstellen und bei dem Betrieb von Kaminöfen gibt es baurechtliche Vorschriften, die zum Teil je nach Bundesland leicht variieren. Grundsätzlich gilt die DIN 18891 für Kaminöfen, die als Zusatz- oder als Zweitheizung eingesetzt werden. Wird der Kamin oder der Ofen allerdings als Alleinheizung genutzt, gilt die DIN 18890.

Die DIN 18891 schreibt vor, dass bei Kaminöfen der Bauart 1 eine Schließung der Feuerraumöffnung vorhanden sein muss. Der Betrieb ist hier ohne zeitliche Beschränkung gestattet. Im Gegensatz dazu dürfen offene Kamine nicht zeitlich unbegrenzt in Betrieb sein. Die DIN 18895 regelt die Vorschriften für offene Kamine der Bauart 2.

Es gibt grundsätzliche Vorschriften, die für fast alle Kaminöfen gelten. Beim Aufstellen des Kamins sind bestimmte Sicherheitsabstände zu Wänden, Möbelstücken oder zu weiteren entflammbaren Materialien einzuhalten. Darüber hinaus muss der Kaminofen auf einem feuerfesten Untergrund platziert werden. Ist der Boden nicht grundsätzlich feuerfest, wie beispielsweise ein Steinboden, muss eine entsprechende Bodenplatte gelegt werden.

Beim Schornsteinanschluss sind ebenfalls Vorschriften zu berücksichtigen. Mehrere Kaminöfen der Bauart 1 können an einen Schornstein angeschlossen werden. Offene Kamine der Bauart 2 müssen hingegen an je einen Schornstein angeschlossen werden.

Außerdem müssen das Abgassystem und das Luftsystem der Kaminöfen bestimmten Anforderungen entsprechen.

Fördermittel

Das Heizen mit Holz wird durch entsprechende Fördermittel für regenerative Energien gefördert. Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie jeweils auf der Internetseite des BAFA.

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